AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der
Firma BrennholzWelt-Franken
1. Unsere Lieferungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen
Leistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Eigene
Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, ebenso für alle
zukünftigen Geschäfte.
2. Der Verkäufer ist dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung des
Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Fristen verpflichtet
soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen
ergeben.
3. Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist oder bereits
eine Lieferung erfolgte, so bleiben unsere Angebote in jeder Hinsicht
unverbindlich.
4. Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soll der
Verkäufer die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer
gesonderten Vereinbarung. Die Gefahr geht mit der Auslieferung zur
Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der
Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Das Abladen ist –auch
bei Lieferung frachtfrei, nach Andienung der Ware sofort sachgerecht
durch den Käufer zu besorgen, es sei denn, das Abladen durch den
Verkäufer ist gesondert vereinbart worden. In diesem Fall erfolgt die
Lieferung an eine mit dem Lieferfahrzeug in zumutbarer Weise
erreichbare Abladestelle. Liefertermine sind stets unverbindlich.
Sämtliche Kosten für Lieferungen, Transporte oder Transportkosten
Dritter gehen zu Lasten des Käufers.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich noch
in Anwesenheit des Lieferanten auf ihre Unversehrtheit zu prüfen.
Bestätigt der Käufer die Unversehrtheit der Waren, so gehen Schäden,
die aufgrund des Transports entstanden sind, zu Lasten des Käufers.
6. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich in EURO für Unternehmer
zuzüglich und für Verbraucher inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort bei Abholung,  oder sofort  nach  Lieferung zur Zahlung fällig.
7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der
Verkauf von Kaminholz nach Schüttraummetern (SRM). Wird
geschnittenes Brennholz verkauft und werden keine abweichenden
Vereinbarungen getroffen, so beträgt die Länge eines Stückes etwa 28
cm. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 4 cm längeren oder
schnittbedingt deutlich kürzeren Stücken gelten als vereinbart.
8. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten
aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum.
9. Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Ware
endgültig verweigert hat oder nach vorheriger nochmaliger
angemessener Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat. Der
Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, Schadensersatz in Höhe von
25% des Verkaufspreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren
Schadens obliegt dem Käufer. Einen höheren Schaden hat der
Verkäufer nachzuweisen.
10. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.
11. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen gültig.